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Rechtliches

Software-Lizenz- und Nutzungsbedingungen

D.CRAMER ESOLUTIONS LTD, Stand: April 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Software-Lizenz- und Nutzungsbedingungen (nachfolgend „AGB") der D.CRAMER ESOLUTIONS LTD, Istanbul 10, Athanasia Court, Office No.6, CY-6025, Larnaca, Zypern (nachfolgend „Optimavo" oder „Lizenzgeber"), gelten für alle Lizenzverträge über die Nutzung der Software-Plattform Optimavo, die zwischen dem Lizenzgeber und dem Kunden (nachfolgend „Lizenznehmer") geschlossen werden. Gegenstand ist die Einräumung von Nutzungsrechten an der Software und den damit verbundenen geistigen Eigentumsrechten des Lizenzgebers.

(2) Optimavo richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, d. h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Vertragsschlüsse mit Verbrauchern (§ 13 BGB) sind nicht vorgesehen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, Unternehmer im vorgenannten Sinne zu sein.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Lizenzgeber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn der Lizenzgeber in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.

(4) Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung durch den Lizenzgeber maßgebend.


§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung des Dienstes auf der Website optimavo.de stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).

(2) Durch die Registrierung auf der Website, Eingabe der erforderlichen Daten (Name, E-Mail-Adresse, Passwort, ggf. Unternehmensname) und Bestätigung durch Klick auf den Registrierungsbutton, gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Lizenzvertrages ab. Mit Abschluss des Lizenzvertrages erkennt der Kunde an, dass es sich bei der Nutzung der Plattform um die Ausübung eines Nutzungsrechts an geistigem Eigentum des Lizenzgebers handelt.

(3) Der Vertrag kommt durch die Freischaltung des Kundenkontos durch den Lizenzgeber zustande, spätestens jedoch, wenn der Kunde die Plattform nach erfolgreicher Registrierung tatsächlich nutzt. Eine automatische Bestätigungs-E-Mail über den Registrierungseingang stellt noch keine Annahme des Angebots dar.

(4) Der Vertragstext wird vom Lizenzgeber nicht gespeichert und ist nach Vertragsschluss nicht mehr über die Website abrufbar. Der Kunde kann diese AGB jedoch jederzeit unter optimavo.de/agb abrufen und ausdrucken. Eine Kopie der AGB wird dem Kunden auf Anfrage per E-Mail zugesandt.


§ 3 Leistungsumfang

(1) Optimavo stellt dem Kunden eine cloudbasierte Software-as-a-Service-Plattform (SaaS) zur Verfügung, die folgende Kernfunktionen umfasst:

  • Automatisiertes Abrufen (Scraping) öffentlich zugänglicher Kundenbewertungen von hinterlegten Bewertungsplattformen (z. B. Google Business, Trustpilot)
  • KI-gestützte Analyse der abgerufenen Bewertungen, einschließlich Identifikation von Kundenthemen, Stimmungsanalyse und Ableitung konkreter Maßnahmenempfehlungen
  • Zugang zu einem webbasierten Dashboard zur Darstellung und Auswertung der Analyseergebnisse
  • Historische Auswertung von Bewertungstrends über die Vertragslaufzeit

(2) Das Scraping der Bewertungsplattformen erfolgt in einem Intervall von ca. alle 6 Stunden. Dies ist ein Richtwert; technische Gegebenheiten können zu Abweichungen führen. Ein Anspruch des Kunden auf ein bestimmtes Scraping-Intervall besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

(3) Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte technische Erreichbarkeit oder Verfügbarkeit von Drittplattformen (z. B. Google, Trustpilot). Änderungen an den Schnittstellen, Strukturen oder Nutzungsbedingungen dieser Drittplattformen können die Funktionsfähigkeit des Scrapings vorübergehend oder dauerhaft beeinträchtigen. Der Lizenzgeber ist bemüht, solche Änderungen zeitnah zu adressieren, haftet hierfür jedoch nicht.

(4) Die KI-Analysen werden auf Basis der von der Plattform abgerufenen Bewertungstexte erstellt. Sie stellen automatisiert generierte Empfehlungen dar und ersetzen nicht die unternehmerische Entscheidung des Kunden. Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder wirtschaftliche Eignung der KI-generierten Analysen und Empfehlungen.

(5) Der Lizenzgeber gewährt dem Kunden ein nicht-exklusives, nicht übertragbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit begrenztes Nutzungsrecht (Lizenz) an der Software-Plattform und den durch sie generierten Analyse-Ergebnissen. Sämtliche Rechte an der zugrunde liegenden Software, den Algorithmen, KI-Modellen und der Analyse-Methodik verbleiben beim Lizenzgeber. Ein Erwerb von Software oder Nutzungsrechten über die Vertragslaufzeit hinaus findet nicht statt. Die Bereitstellung erfolgt ausschließlich als Cloud-Service über das Internet; eine Installation von Software beim Kunden ist nicht Vertragsgegenstand.

(6) Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Plattform laufend weiterzuentwickeln, zu verbessern und zu aktualisieren. Wesentliche Funktionseinschränkungen, die den Kernleistungsumfang dauerhaft betreffen, werden dem Kunden mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt.


§ 4 Lizenzgebühren und Zahlungsbedingungen

(1) Die Lizenzgebühren für die Nutzung der Optimavo-Plattform werden individuell vereinbart und ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot des Lizenzgebers. Sämtliche Zahlungen des Kunden stellen Lizenzgebühren für die Nutzung der Software und der damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte dar. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Lizenzgebühren.

(2) Alle genannten Lizenzgebühren verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Da es sich um B2B-Geschäfte handelt und der Lizenzgeber seinen Sitz in Zypern (EU) hat, können je nach Ansässigkeit des Kunden besondere umsatzsteuerliche Regelungen (insbesondere Reverse Charge nach § 13b UStG für Kunden in Deutschland) gelten. Der Kunde ist für die korrekte steuerliche Behandlung auf seiner Seite verantwortlich.

(3) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe Inc. (stripe.com). Für die Verarbeitung Ihrer Zahlungsdaten gelten die Datenschutzbestimmungen von Stripe (stripe.com/de/privacy). Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus. Die erste Zahlung wird unmittelbar nach Vertragsschluss bzw. Ablauf einer etwaigen Testphase fällig. Akzeptierte Zahlungsmethoden sind Kreditkarte und SEPA-Lastschrift, soweit im Bestellprozess angeboten.

(4) Der Lizenzgeber stellt dem Kunden monatlich eine Rechnung in elektronischer Form (PDF) zur Verfügung. Der Kunde erklärt sich mit dem Empfang elektronischer Rechnungen einverstanden.

(5) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Lizenzgeber berechtigt, den Zugang zur Plattform nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung vorübergehend zu sperren, bis der ausstehende Betrag vollständig beglichen ist. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Lizenzgebers bleiben unberührt.

(6) Der Lizenzgeber behält sich vor, die Lizenzgebühren mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 6 Wochen zu ändern. Gebührenerhöhungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Ankündigung widerspricht. Im Falle des Widerspruchs hat der Kunde das Recht zur außerordentlichen Kündigung zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats.


§ 5 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Lizenzvertrag wird auf unbestimmte Zeit mit einer monatlichen Mindestlaufzeit geschlossen. Er verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird.

(2) Jede Vertragspartei kann den Vertrag ordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Kalendermonats kündigen. Die Kündigung kann durch den Kunden über die Kontoeinstellungen im Dashboard oder schriftlich per E-Mail an kontakt@optimavo.de erfolgen. Der Lizenzgeber bestätigt den Eingang der Kündigung per E-Mail.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Lizenzgeber insbesondere vor, wenn:

  • der Kunde trotz Mahnung mit der Zahlung von mehr als einer monatlichen Lizenzgebühr in Verzug gerät;
  • der Kunde gegen wesentliche Pflichten aus diesen AGB verstößt, insbesondere gegen § 7, und den Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt;
  • über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

(4) Nach Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, wird der Zugang des Kunden zur Plattform deaktiviert. Analysedaten werden für einen Zeitraum von 30 Tagen nach Vertragsende aufbewahrt, damit der Kunde seine Daten exportieren kann, und danach unwiderruflich gelöscht. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, Daten nach Ablauf dieses Zeitraums zurückzugeben oder zu exportieren.


§ 6 Widerrufsrecht

(1) Da Optimavo sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB richtet, steht dem Kunden kein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 355 ff. BGB zu. § 13 BGB (Verbraucherbegriff) findet keine Anwendung.

(2) Soweit im Einzelfall ausnahmsweise doch eine natürliche Person als Verbraucher Vertragspartei wird (was dem Lizenzgeber gegenüber unzulässig ist und vom Kunden aktiv verschwiegen wurde), gilt folgendes: Dem Verbraucher steht grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Da der Zugang zur Plattform jedoch sofort nach Vertragsschluss freigeschaltet wird und der Verbraucher die digitale Leistung sofort in Anspruch nehmen kann, erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 5 BGB vorzeitig, sofern der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und er seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht durch die Zustimmung verliert.


§ 7 Pflichten des Kunden

(1) Eigene Bewertungsplattformen: Der Kunde darf Optimavo ausschließlich zur Analyse von Bewertungsplattformen nutzen, für die er selbst verantwortlicher Betreiber ist oder für deren Analyse er eine entsprechende Berechtigung besitzt (z. B. als beauftragtes Marketingunternehmen mit schriftlicher Vollmacht des Plattformbetreibers). Die Analyse fremder Bewertungsprofile ohne Berechtigung ist untersagt.

(2) Zugangsdaten: Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (insbesondere E-Mail-Adresse und Passwort) vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Bei Verdacht auf missbräuchliche Verwendung oder unbefugten Zugriff ist der Lizenzgeber unverzüglich zu informieren. Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die durch die Weitergabe oder Kompromittierung von Zugangsdaten durch den Kunden entstehen.

(3) Korrekte Angaben: Der Kunde hat bei der Registrierung und im Verlauf der Vertragsbeziehung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. Falsche Angaben berechtigen den Lizenzgeber zur außerordentlichen Kündigung.

(4) Lizenzschranken: Der Kunde darf die eingeräumte Lizenz nicht über den vereinbarten Umfang hinaus nutzen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt:

  • Die Software oder Teile davon zu dekompilieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu disassemblieren oder auf andere Weise den Quellcode zu ermitteln;
  • Das Nutzungsrecht an Dritte unterzulizenzieren, abzutreten oder weiterzugeben;
  • Auf Basis der Plattform, ihrer Algorithmen oder Analysemethodik eigene Produkte oder Dienste zu entwickeln oder abzuleiten;
  • Automatisierte Abfragen oder Angriffe auf die Plattform selbst durchzuführen;
  • Den Dienst für illegale Zwecke oder zur Verletzung von Rechten Dritter einzusetzen;
  • Schutzmaßnahmen der Plattform zu umgehen oder zu umgehen versuchen;
  • Die Plattform in einer Weise zu nutzen, die die Infrastruktur des Lizenzgebers unverhältnismäßig belastet.

(5) Datenschutzrecht: Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Nutzung von Optimavo in seinem Kontext sicherzustellen. Insbesondere hat der Kunde, soweit er im Rahmen der Nutzung personenbezogene Daten seiner Kunden verarbeitet, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Anforderungen zu beachten. Der Lizenzgeber stellt auf Anfrage einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO zur Verfügung.

(6) Einhaltung Drittplattform-Nutzungsbedingungen: Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Nutzung von Optimavo mit den Nutzungsbedingungen der von ihm angebundenen Drittplattformen vereinbar ist. Der Lizenzgeber übernimmt hierfür keine Verantwortung.


§ 8 Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Nutzung von Optimavo erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Lizenzgebers, die unter optimavo.de/datenschutz abrufbar ist und deren Inhalt Bestandteil dieses Vertrages ist.

(2) Soweit der Lizenzgeber im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Der AVV ist auf Anfrage unter kontakt@optimavo.de erhältlich. Der Abschluss des AVV ist Voraussetzung für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden durch den Lizenzgeber.


§ 9 Haftung

(1) Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lizenzgebers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung des Lizenzgebers der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. In diesem Fall ist die Haftung je Schadensfall auf den Betrag begrenzt, den der Kunde in den 12 Monaten vor Eintritt des Schadensereignisses tatsächlich an den Lizenzgeber gezahlt hat.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Lizenzgebers bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

(4) Der Lizenzgeber haftet nicht für:

  • die Verfügbarkeit, Erreichbarkeit oder Änderungen von Drittplattformen (z. B. Google, Trustpilot) sowie daraus resultierende Einschränkungen der Scraping-Funktionalität;
  • die Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität oder wirtschaftliche Eignung der KI-generierten Analyseergebnisse und Empfehlungen;
  • Schäden, die aus der unberechtigten oder missbräuchlichen Nutzung der Plattform durch den Kunden oder Dritte entstehen;
  • Datenverlust, soweit dieser auf mangelnder Datensicherung durch den Kunden beruht;
  • mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder sonstige Vermögensschäden, soweit die Haftung nach Abs. 3 ausgeschlossen ist.

(5) Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers.


§ 10 Verfügbarkeit

(1) Der Lizenzgeber strebt eine monatliche Verfügbarkeit der Plattform von 99 % an, gemessen im Jahresdurchschnitt und exklusive geplanter Wartungszeiten.

(2) Geplante Wartungsarbeiten werden dem Kunden möglichst 48 Stunden im Voraus angekündigt. Der Lizenzgeber ist bemüht, Wartungsfenster außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Mo–Fr, 9–18 Uhr MEZ) zu legen.

(3) Keine Haftung besteht für Ausfälle oder Beeinträchtigungen, die auf Ereignissen höherer Gewalt beruhen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Pandemien, Streik, behördliche Anordnungen, Ausfälle von Internetanbietern oder Rechenzentren Dritter sowie DDoS-Angriffe, sofern der Lizenzgeber die angemessenen Schutzmaßnahmen getroffen hat.

(4) Die Verfügbarkeitszusage stellt keine Garantie dar und begründet keinen Schadensersatzanspruch, sofern nicht ausdrücklich ein Service Level Agreement (SLA) schriftlich vereinbart wurde.


§ 11 Geistiges Eigentum

(1) Rechte des Kunden an Analyseergebnissen: Die auf Basis der Bewertungsplattformen des Kunden generierten Analyseergebnisse, Auswertungen, Berichte und Empfehlungen stehen dem Kunden zu. Der Lizenzgeber räumt dem Kunden das Recht ein, diese Ergebnisse für eigene unternehmerische Zwecke unbeschränkt zu nutzen.

(2) Rechte des Lizenzgebers an der Plattform: Alle Rechte an der Optimavo-Plattform selbst, einschließlich des Quellcodes, der Software-Architektur, der KI-Modelle, der Analyse-Algorithmen, der Scoring-Methodik, der Benutzeroberfläche, der Datenmodelle und zugehöriger Dokumentation, verbleiben ausschließlich beim Lizenzgeber und dessen Rechtsnachfolgern. Der Kunde erwirbt durch den Lizenzvertrag kein über das einfache Nutzungsrecht hinausgehendes Recht an der Plattform oder deren Bestandteilen. Der Kunde erkennt an, dass die von ihm entrichteten Lizenzgebühren eine Gegenleistung für die Nutzung dieser geistigen Eigentumsrechte darstellen.

(3) Feedback: Erteilt der Kunde dem Lizenzgeber Feedback, Verbesserungsvorschläge oder sonstige Anregungen zur Plattform, räumt der Kunde dem Lizenzgeber hiermit das unwiderrufliche, weltweite, unentgeltliche Recht ein, dieses Feedback zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Plattform zu nutzen, ohne dass hieraus Ansprüche des Kunden entstehen.

(4) Marken und Kennzeichen: Der Kunde darf Marken, Logos oder sonstige Kennzeichen des Lizenzgebers (einschließlich der Marke „Optimavo") nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers verwenden.


§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lizenzgeber und dem Kunden gilt das Recht der Republik Zypern, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Larnaca, Zypern, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Lizenzgeber ist zusätzlich berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage zu erheben.

(3) Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Wohnsitzlandes des Kunden bleiben unberührt, soweit trotz der Beschränkung auf Unternehmer im Einzelfall Verbraucherrecht zur Anwendung käme.


§ 13 Salvatorische Klausel und Schriftformerfordernis

(1) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

(2) Schriftformerfordernis: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie etwaige Nebenabreden bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt), um wirksam zu sein. Der Lizenzgeber ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Bei wesentlichen Änderungen wird der Kunde mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe schriftlich, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Auf diesen Umstand wird der Lizenzgeber in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.

(3) Keine mündlichen Nebenabreden: Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Zusicherungen und Zusagen von Vertretern des Lizenzgebers außerhalb des schriftlichen Vertrages sind nur bindend, wenn sie vom Lizenzgeber schriftlich bestätigt wurden.


D.CRAMER ESOLUTIONS LTD

Istanbul 10, Athanasia Court, Office No.6, CY-6025, Larnaca, Zypern

HE469716 | VAT: CY60126352Y

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